Schweizer Berglandschaft im Hintergrund

Vorsorgeguthaben abklären

Vergessene Vorsorgeguthaben aufspüren – digital, sicher, nachvollziehbar.

Viele Menschen in der Schweiz haben Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen, die heute niemandem mehr zugeordnet sind. Wir bereiten Ihre Suchanfrage strukturiert auf, holen die nötige Vollmacht digital ein und leiten die Abklärung an die zuständigen Stellen weiter – Sie verfolgen jeden Schritt im geschützten Portal.

Schweizer Datenschutz · Digitale Vollmacht · Statusverfolgung im Portal

Angaben starten

Ihre Angaben werden für das Anfrageformular übernommen. Eine Anfrage ist keine Zusicherung, dass Guthaben vorhanden sind oder gefunden werden.

Warum Guthaben verloren gehen.

Veränderungen im Berufs- und Privatleben können dazu führen, dass die Verbindung zu einer früheren Vorsorgeeinrichtung abbricht.

Stellenwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers wird das Freizügigkeitsguthaben übertragen. Fehlt die Meldung, bleibt es liegen.
Auslandaufenthalt
Wer die Schweiz verlassen hat, verliert die Verbindung zur früheren Vorsorgeeinrichtung oft vollständig.
Umzug oder Namensänderung
Ohne aktuelle Adresse erreicht die Post der Vorsorgeeinrichtung die betroffene Person nicht mehr.
Erwerbsunterbruch
Nach Weiterbildung, Familienzeit oder Selbständigkeit geraten frühere Anschlüsse in Vergessenheit.

In vier Schritten zur Abklärung.

  1. Angaben erfassen

    Sie beantworten wenige Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang. Wir fragen nur, was für die Abklärung erforderlich ist.

  2. Vollmacht digital unterzeichnen

    Aus Ihren Angaben entsteht automatisch die Vollmacht. Sie unterzeichnen elektronisch, ohne Drucker und Scanner.

  3. Prüfung und Weiterleitung

    Unser Team prüft Ihre Anfrage und gibt sie frei. Erst danach gehen die Unterlagen an die zuständigen Stellen.

  4. Rückmeldung und Abschluss

    Eingehende Rückmeldungen werden Ihrem Fall zugeordnet. Den Stand sehen Sie jederzeit im geschützten Portal.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ist eine Abklärung in Ihrem Fall sinnvoll?

Vier kurze Fragen, rund eine Minute. Ohne Registrierung.

Frage 1 von 4

Haben Sie in der Schweiz gearbeitet?

Ihre Antworten bleiben in dieser Browsersitzung und erzeugen noch keine Anfrage.

Was wir tun und was wir nicht tun.

Wir tun

  • Angaben strukturiert erfassen
  • Vollmacht für die vereinbarte digitale Unterzeichnung aufbereiten
  • Anfrage vollständig und geprüft an die zuständigen Stellen weiterleiten
  • Korrespondenz und Fristen nachverfolgen
  • Rückmeldungen verständlich einordnen

Wir tun nicht

  • Wir greifen nicht selbständig auf Register oder Datenbanken von Pensionskassen zu.
  • Wir versprechen kein Ergebnis und keine Auszahlung.
  • Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, ausser an die Stellen, die Sie in der Vollmacht ausdrücklich ermächtigen.

Vertrauen durch klare Grundlagen.

SOLVENTA (Schweiz) AG, Gartenstrasse 2, 6300 Zug – persönlich erreichbar unter +41 41 511 76 06.
Bei der FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin registriert (F01534836).
Bearbeitung nach Schweizer Datenschutzgesetz, verschlüsselte Übertragung und Speicherung, Zugriff nur für berechtigte Mitarbeitende.
Fester Ansprechpartner statt Callcenter – Teil des ganzheitlichen Beratungsansatzes von SOLVENTA: Absichern. Vorsorgen. Anlegen. Finanzieren.

Häufige Fragen.

Klären Sie Ihren Fall unverbindlich ab.

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Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: +41 41 511 76 06 – Mo–Fr 09:00–12:00 und 13:00–17:00.

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